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Schallschutz:

Im Rahmen der Bauakustik kümmern wir uns um den Luft- und Trittschallschutz von Gebäuden und weisen den Nachweis des konstruktiven Schallschutzes durch vergleichende Betrachtung klassifizierter Bauweisen nach DIN 4109 nach.

Im Detail:

  • Planungsbegleitende Beratung für Neubauten einschließlich der Erstellung bauaufsichtlich erforderlicher Nachweise
  • Beratung während der Bauausführung einschließlich stichprobenhafter Kontrollen auf der Baustelle